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Willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei Ralph Bernhard in Stade. Auf diesen Seiten finden Sie Hinweise zum Thema Insolvenzrecht. Wir betreuen Sie auf diesem Gebiet, unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie Ihren Wohnsitz haben. Ihr persönliches Erscheinen in meiner Kanzlei ist dabei nicht erforderlich! Wenn Sie Fragen zur Schuldnerberatung und Insolvenzberatung haben, stehen wir Ihnen gern telefonisch oder über das Kontaktformular zur Verfügung.
Verbraucherinsolvenz
Das Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz genannt) kommt für natürliche Personen in Betracht, die zu keiner Zeit beruflich selbständig waren. Aber auch für Selbständige bzw. ehemals
Selbständige bietet sich die Verbraucherinsolvenz als Verfahren zur Entschuldung unter bestimmten Voraussetzungen an. Nämlich dann, wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat und keine
Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen entstanden sind.
Meine Kanzlei übernimmt alle für Sie als Schuldner lästigen Korrespondenzen, d.h. es werden auf Grund der von Ihnen überreichten Unterlagen sämtliche Gläubiger angeschrieben, sodann der erforderliche außergerichtliche Einigungsversuch mit allen Gläubigern durchgeführt. Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, so kann bei Gericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
Informationen zur Verbraucherinsolvenz
Regelinsolvenz
Das Regelinsolvenzverfahren findet Anwendung bei juristischen Personen. Hierzu gehören die AG, die KGaA, die GmbH, GmbH & Co.KG sowie die Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Der juristischen
Person in puncto Insolvenzfähigkeit gleichgestellt ist der nicht rechtsfähige Verein. Des Weiteren kann auch über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ein Insolvenzverfahren
eröffnet werden. Hierzu zählen die oHG, die KG die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft sowie die Partenreederei und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Das
Regelinsolvenzverfahren gilt darüber hinaus bei natürlichen Personen, die entweder im Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrages wirtschaftlich selbständig tätig sind oder ehemals selbständig tätig
waren.
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Rechtsanwalt
Ralph Bernhard
Brauerstr. 56
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